1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von silvr. – Designstudio, Inhaber Silvio Blattner, Zürcherstrasse 120, 5432 Neuenhof (nachfolgend «silvr.»), gegenüber Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind; E-Mail genügt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Preise auf der Website und im Preisblatt sind Richtpreise. Verbindlich ist das individuelle Angebot. Angebote sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen nach Auftragserteilung werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundenansatz verrechnet und vorgängig angekündigt.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Texte, Fotografien, Bildlizenzen, kostenpflichtige Schriften, Übersetzungen, Hosting, Domains und Produktionskosten nicht im Preis enthalten.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für den Auftrag nötigen Informationen, Texte, Bilder und Logos rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann verrechnet werden.
Der Kunde bestätigt, dass er über die nötigen Rechte an allen zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt, und stellt silvr. von Ansprüchen Dritter frei.
5. Korrekturen und Freigabe
Im Preis sind zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet. Mit der Freigabe (z. B. «gut zum Druck» oder Freigabe zur Liveschaltung) übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalten, Texten, Massen und Angaben. Für Fehler, die nach der Freigabe festgestellt werden, haftet silvr. nicht.
Bei Paketen bildet die Freigabe des Erscheinungsbilds die Grundlage für alle weiteren Arbeiten. Spätere grundlegende Änderungen daran gelten als Mehraufwand.
6. Termine
Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen eingehalten. Sie setzen eine rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Für Aufträge mit einer Lieferfrist unter fünf Arbeitstagen kann ein Expresszuschlag von 25 % verrechnet werden.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. silvr. ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Ab einem Auftragswert von CHF 1 000.— werden 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Abschluss verrechnet. Pakete werden in drei Etappen verrechnet: 40 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Freigabe des Erscheinungsbilds, 30 % vor Abschluss. Bei Zahlungsverzug kann silvr. die Arbeiten bis zum Zahlungseingang unterbrechen.
8. Produktion und Leistungen Dritter
Auf Wunsch organisiert silvr. die Produktion (z. B. Druck, Beschriftung, Messebau, Montage) bei Partnerfirmen. Diese Leistungen werden entweder direkt von den Partnern in Rechnung gestellt oder von silvr. zum Einkaufspreis zuzüglich einer Koordinationspauschale von 12 %, mindestens CHF 50.—, weiterverrechnet.
Für die Qualität, Termine und Ausführung der Produktion sind die jeweiligen Partner verantwortlich. silvr. unterstützt den Kunden bei Reklamationen gegenüber den Partnern. Farbabweichungen zwischen Bildschirm und Druck sowie produktionsbedingte Toleranzen bleiben vorbehalten.
9. Design-Abo
Das Design-Abo umfasst ein monatliches Stundenkontingent zum vereinbarten Monatspreis. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, danach ist das Abo auf Ende des Folgemonats kündbar. Nicht bezogene Stunden verfallen nach einem Monat. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach vorgängiger Zustimmung zum Abo-Ansatz verrechnet.
Aufträge im Rahmen des Design-Abos werden in einer vom Kunden priorisierten Reihenfolge bearbeitet, jeweils höchstens zwei gleichzeitig. Massgebend ist das monatliche Stundenkontingent: Ist es ausgeschöpft, werden offene Aufträge im Folgemonat weitergeführt. Zusätzliche Stunden werden nur nach vorgängiger Zustimmung des Kunden zum Abo-Ansatz verrechnet. Mit der Bearbeitung eines Auftrags wird innert zwei Arbeitstagen begonnen, sobald er an der Reihe ist. Umfangreiche Projekte wie neue Websites oder Messeauftritte sind nicht Teil des Abos und werden separat offeriert.
10. Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an den Entwürfen und Arbeiten verbleiben bei silvr. Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde das im Angebot vereinbarte Nutzungsrecht; ohne besondere Vereinbarung ist dies ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Für Logos und Erscheinungsbilder wird ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt.
Nicht verwendete Entwürfe und Varianten verbleiben bei silvr. Offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign- oder Figma-Dateien) sind nur nach besonderer Vereinbarung Teil der Leistung.
Bilder und Videos, die ganz oder teilweise mit KI-Werkzeugen erstellt werden, sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. silvr. räumt daran ein Nutzungsrecht ein, kann jedoch keine Exklusivität gegenüber Dritten garantieren.
11. Referenzen
silvr. darf abgeschlossene Arbeiten unter Nennung des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien zeigen, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich ausschliesst. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht offengelegt.
12. Gewährleistung und Haftung
silvr. erbringt die Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die markenrechtliche Prüfung von Logos, Namen und Slogans ist nicht Teil der Leistung und liegt in der Verantwortung des Kunden.
13. Auflösung des Auftrags
Beide Parteien können den Auftrag jederzeit auflösen. In diesem Fall wird der bis dahin geleistete Aufwand verrechnet, mindestens jedoch eine allfällige Anzahlung. Erfolgt die Auflösung zur Unzeit, bleibt Schadenersatz vorbehalten. Nutzungsrechte entstehen nur an bezahlten Leistungen.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. silvr. kann diese AGB jederzeit anpassen; für laufende Aufträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von silvr. in Neuenhof (AG).